Risikobeurteilungen für Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ab dem Stichtag 29.12.2009 tritt die neue MRL 2006/42/EG in Kraft. Nach wie vor ist der Hersteller einer Maschine gesetzlich verpflichtet, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum, eine Risikobeurteilung (früher Gefahrenanalyse) für diese Maschine vorzunehmen.

Dies gilt auch für:

  • innerbetrieblichen Eigenbau von Maschinen
  • innerbetrieblichen Umbau von Maschinen
  • innerbetriebliches Zusammenfügen mehrerer Gewerke zu einer Produktionslinie
  • wesentliche Veränderungen vorhandener Maschinen/ Produktionslinien

Hierdurch kommen Mitarbeiter von Unternehmen (z.B. Neubauabteilung, Instandhaltung) häufig in die Rolle des Herstellers, ohne dieses zu wissen.

Die Risikobeurteilung dient dazu, die Maschine schrittweise sicherheitstechnisch zu optimieren.

Jedoch auch als „Beweismittel im Schadensfall.

Kommt es zu einer erheblichen Verletzung von Personen, wird die Schuldfrage im Allgemeinen durch eine amtliche Untersuchung nachhaltig geklärt.

Die Maschinenrichtlinie schreibt eine konkrete Vorgehensweise zur Risikominderung einschließlich Dokumentation vor.

Diese Vorgehensweise hat erhebliche Auswirkungen auf die:

  • mechanische
  • hydraulische
  • elektrische

Ausführung der Anlage.

Wurde diese Vorgehensweise nicht eingehalten, und / oder liegt diese Dokumentation nicht vor, kann es zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen und gegebenenfalls zu Schadensersatz-Forderungen kommen. Zudem kann auch das Unternehmens-Image darunter leiden.

Daher hat DAA DELTA TECHNIK sich:

  • bereits im Jahre 2004 als SIEMENS Solution Partner für den Bereich „Safety Integrated for Factory Automation” etabliert
  • bereits im März 2006 die erste hauseigene Safety Veranstaltung in Zusammenarbeit mit SIEMENS für Maschinenbauer und Endkunden durchgeführt
  • bereits seit mehreren Jahren intensiv auf die sich Ende 2009 ändernde Normenlage (neue Maschinen Richtline, Abkündigung der EN954-1) vorbereitet

Auf Grund unserer weitreichenden Kenntnisse auf diesem Fachgebiet, haben wir bereits etliche Risikobeurteilungen für die verschiedensten Unternehmen durchgeführt.

Die Erstellung dieser Risikobeurteilungen erfolgt als eigenständige Serviceleistung unabhängig von der Beauftragung der Umsetzung.

Die Umsetzung der Risikobeurteilung und die Auswahl der erforderlichen Komponenten für die sicherheitstechnischen Einrichtungen, erfolgen eigenverantwortlich durch die Lieferanten der Einzelgewerke (z.B. Hydraulik, Mechanik, elektrotechnische Ausrüstung), auf Basis der Hersteller- und Komponenten neutralen Vorgaben der Risikobeurteilung.